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KG, 20.10.1999 - 5 Ws 604/99, 1 AR 1205/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Beendigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen fehlender positiver Therapieaussichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.08.1999 - 4 Op Js 92/95
- KG, 20.10.1999 - 5 Ws 604/99, 1 AR 1205/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus KG, 20.10.1999 - 5 Ws 604/99
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (NStZ 1994, 578 = StV 1994, 594 ) ist die Unterbringung zu beenden, wenn sie aus Gründen, die in der Person des Verurteilten liegen, keine konkrete Aussicht auf Erfolg bietet, heilend und bessernd (vgl. BGHSt 28, 327, 328) auf den Untergebrachten einzuwirken. - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …
Auszug aus KG, 20.10.1999 - 5 Ws 604/99
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (NStZ 1994, 578 = StV 1994, 594 ) ist die Unterbringung zu beenden, wenn sie aus Gründen, die in der Person des Verurteilten liegen, keine konkrete Aussicht auf Erfolg bietet, heilend und bessernd (vgl. BGHSt 28, 327, 328) auf den Untergebrachten einzuwirken.